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   BVerwG, 18.12.2008 - 10 B 40.08   

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https://dejure.org/2008,14394
BVerwG, 18.12.2008 - 10 B 40.08 (https://dejure.org/2008,14394)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2008 - 10 B 40.08 (https://dejure.org/2008,14394)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 10 B 40.08 (https://dejure.org/2008,14394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei Überstellung eines Flüchtlings in einen anderen Mitgliedstaat für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2008 - 10 B 40.08
    6 2. Das Vorbringen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beruhe auf einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - NJW 1987, 577 ; vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 2279/98 - EZAR 215 Nr. 21 und vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 1880/00 - NVwZ-Beilage I 12 2003, 97 ), genügt schon im Ansatz nicht den Darlegungsanforderungen.
  • BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 2279/98

    Zur Zuerkennung von Familienasyl nach "nicht legaler" Einreise aus einem sicheren

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2008 - 10 B 40.08
    6 2. Das Vorbringen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beruhe auf einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - NJW 1987, 577 ; vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 2279/98 - EZAR 215 Nr. 21 und vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 1880/00 - NVwZ-Beilage I 12 2003, 97 ), genügt schon im Ansatz nicht den Darlegungsanforderungen.
  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 1880/00

    Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2008 - 10 B 40.08
    6 2. Das Vorbringen, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beruhe auf einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - NJW 1987, 577 ; vom 8. Juni 2000 - 2 BvR 2279/98 - EZAR 215 Nr. 21 und vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 1880/00 - NVwZ-Beilage I 12 2003, 97 ), genügt schon im Ansatz nicht den Darlegungsanforderungen.
  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 B 6.06

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für das

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2008 - 10 B 40.08
    Es ist fraglich, ob sie dies mit der Nichtzulassungsbeschwerde nachholen und damit - unter Übergehung der Berufungsinstanz - Rechtsprobleme, die sich bereits zuvor gestellt haben, an das Revisionsgericht zur erstmaligen Befassung und Entscheidung herantragen kann (Beschluss vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 6.06 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1285/14

    Europarechtlicher Ausschluss der Überstellung auf eigene Initiative (freiwillige

    Deshalb kann die Entscheidung über den konkreten Vollzug der Überstellungentscheidung den hierfür zuständigen Ausländerbehörden der Länder überlassen werden und bedarf keiner Regelung im Bescheid des Bundesamts, der aus den dargestellten Gründen des Unionsrechts nur nicht in der Weise verstanden werden darf, dass eine Überstellung lediglich in der Form der Abschiebung, d.h. der begleiteten Überstellung erfolgen darf (wohl auch BVerwG, Beschluss vom 18.12.2008 - 10 B 40/08 - juris Rn. 3, wonach es an einer Darlegung fehle, warum sich im Fall des Klägers, der seinen Asylantrag erst nach Aufgriff durch die Polizei im Anschluss an einen - nach seinen Angaben - zweiwöchigen Aufenthalt im Bundesgebiet gestellt habe, der Erlass und die Vollstreckung einer Abschiebungsanordnung infolge einer Ermessensreduzierung nicht aufgedrängt haben solle; VG München, Beschluss vom 24.01.2014 - M 4 S 14.30061 - juris Rn. 20, wonach die Entscheidung über die Art und Weise der Überstellung Aufgabe der Ausländerbehörde sei und es ist nicht ersichtlich sei, dass der Antragsteller von Anfang an zur freiwilligen Ausreise bereit gewesen wäre; ebenso VG Berlin, Beschluss vom 27.11.2013 - 33 L 500.13 A - juris Rn. 27, vgl. auch VG Freiburg, Beschluss vom 30.10.2006 - A 3 K 710/06 - juris Rn. 4, wonach keine verlässlichen Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass sich die Antragstellerin überhaupt auf eigene Initiative in den zuständigen Mitgliedstaat begeben wolle).
  • OVG Bremen, 03.11.2009 - 2 A 460/06

    Abschiebungsanordnung ohne Abschiebungsandrohung

    Die Beschwerde des (dortigen) Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen VGH wurde vom Bundesverwaltungsgericht verworfen (vgl. B. v. 18.12.2008 - 10 B 40/08 -).
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